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Sie fragen, wozu die evangelische Gefängnisseelsorge in Berlin und Brandenburg einen Förderverein braucht?

In den Gefängnissen ist die Zahl der Gefangenen eine Zeit lang so gestiegen, dass viele Anstalten überbelegt waren. Dem gegenüber war in dieser Zeit die Zahl der evangelischen Gefängnisseelsorger/innen in Berlin drastisch gesenkt und in Brandenburg bei der Neuorganisation im Zuge der Wende auf einem unbefriedigend geringen Niveau festgeschrieben worden.

In dieser Lage haben engagierte Mitglieder der Kirche, die sich dem Strafvollzug und der Gefängnisseelsorge verbunden wussten, im Jahre 1998 einen Verein gegründet, der die Handlungsmöglichkeiten der Gefängnisseelsorge erweitern soll. Der eingetragene Verein, der von der Kirche unabhängig ist, arbeitet in ökumenischer Perspektive mit der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz zusammen. Er bemüht sich um den Ausbau der Gefängnisseelsorge und lädt zur Mitarbeit ein.

Fünf auf Fünftausend sind zu wenig

Allein in Berlin gab es bei der Gründung des Vereins weit mehr als 5000 Gefangene. Inzwischen sind es noch über 4000, die sich auf zahlreiche Vollzugsanstalten verteilen. Für sie kann die evangelische Landeskirche derzeit nur drei Vollzeit-Stellen und drei Teilzeitstellen in der Gefängnisseelsorge bereitstellen.

Der Verein will dazu beitragen, dass diese unbefriedigende Ausstattung der Gefängnisseelsorge verbessert wird. Deshalb sammelt er Mittel. Beiträge, Spenden, Kollekten und andere Einnahmen haben ihn inzwischen über ein Jahrzehnt lang in die Lage versetzt, zur Beauftragung von drei weiteren Seelsorgern / Seelsorgerinnen beizutragen: In der Justizvollzugsanstalt Plötzensee ermöglicht der Verein die Seelsorge durch die Finanzierung einer Drittelstelle. In den großen Justizvollzugsanstalten Tegel und Moabit kann jeweils mit einem durch den Verein finanzierten Teilzeitbeschäftigten die Seelsorge verstärkt werden.

Der Verein fördert die Gefängnisseelsorge in Berlin und Brandenburg auch durch Beiträge zu den Sachmitteln, welche die Seelsorger und Seelsorgerinnen bei ihrer Arbeit benötigen.

Der Verein lädt zum Beitritt ein. Der jährliche Mindestbeitrag der Mitglieder, der ausschließlich dem Vereinszweck zugute kommt, beträgt € 50,- für natürliche und € 250.- für juristische Personen. Im Einzelfall kann er herabgesetzt werden. Der Verein bittet zudem Mitglieder und Nichtmitglieder um Spenden. Sie sind ebenso wie die Mitgliedsbeiträge steuerlich abzugsfähig; der Verein erteilt Bescheinigungen für das Finanzamt.

Für ein neues Bewusstsein

Der Verein möchte die Öffentlichkeit über die Gefängnisseelsorge unterrichten. Er will ihre wichtige Funktion in einem zeitgemäßen Strafvollzug, der auf die Reintegration der Gefangenen und damit auch auf Kriminalprävention ausgerichtet ist, verdeutlichen. Er tritt dafür ein, dass den Gefangenen in diesem Sinne möglichst umfassend geholfen wird. Vor allem Mitglieder der Kirche will der Verein auf ihre Mitverantwortung für diese besondere Seelsorge aufmerksam machen, ohne damit die Verantwortung auch für die Opferhilfe zu schmälern.










© 2023 Verein zur Förderung der Gefängnisseelsorge in Berlin und Brandenburg e.V.